In Anlehnung an unseren vorhergegangenen Beitrag mit dem Inhalt „Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsverzug des Auftraggebers“ möchten wir heute auf ein verwandtes Thema aufmerksam machen: Immer wieder suchen uns Bauunternehmer auf, die uns schildern, dass bis auf wenige angebliche Mängel die Werkleistung von ihnen erbracht wurde, der Auftraggeber jedoch mit Verweis auf diese Mängel die Abnahme verweigert hat.
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