Funktionaler Mangelbegriff: Mängelhaftung bei unzureichender Vorleistung eines Dritten

Mängel sind Ausgangspunkt vieler juristischer Streitfragen und Klagen. Auch beim Werkvertrag haben Besteller und Unternehmer bestimmte Rechte sowie Pflichten, wenn sich herausstellt, dass ein Werk bei Gefahrübergang mangelhaft war. Besonders der sogenannte funktionale Mangelbegriff ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen.

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