Bombe im Bauschutt – kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Schäden durch Explosion

Trägt Ihr Haus oder Ihre Wohnung wegen Arbeiten am Nachbargrundstück Schäden davon, stellt sich schnell die Frage der Haftung: Haftet der Bauherr oder die ausführende Baufirma? Die gute Nachricht ist: In der Regel haften beide als Gesamtschuldner. Doch wie sieht es aus, wenn bei Arbeiten auf dem Gelände nebenan eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert?

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Erstattung der Ersatzvornahmekosten

Nach gekündigtem Bauvertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der sogenannten Ersatzvornahme einen Drittunternehmer mit der Fertigstellung der Arbeiten oder der Beseitigung der Mängel beauftragen. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob die vom Drittunternehmer verlangten Preise dem gekündigten Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden können.

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