Es ist umstritten, ob ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB nur dann zustande kommt, wenn ein Unternehmer auf einen Schlag mit sämtlichen Bauleistungen beauftragt wird oder ob er auch bei einer gewerkeweisen Vergabe vorliegen kann.
Es ist umstritten, ob ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB nur dann zustande kommt, wenn ein Unternehmer auf einen Schlag mit sämtlichen Bauleistungen beauftragt wird oder ob er auch bei einer gewerkeweisen Vergabe vorliegen kann.
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