Ihr Anwalt für Baurecht in Wiesbaden & Umgebung: Erfolgreiche Vertretung Ihrer Rechtsansprüche

Wussten Sie schon, dass mit dem neuen Bauvertragsrecht im BGB spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Bauträgervertrag und den Verbraucherbauvertrag eingeführt wurden? Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Wiesbaden und den angrenzenden Regionen des Rhein-Main-Gebietes kenne ich mich mit der Materie bestens aus.

Das Baurecht hat sich zu einer komplexen Materie entwickelt. Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden viele andere Gesetze und Verordnungen, wie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen sowie die Makler- und Bauträgerverordnung relevant. Die häufig unterschiedlich gelagerten Interessen von Bauherrn, Werkunternehmern sowie Architekten erfordern eine frühzeitige Rechtsberatung durch einen auf Baurecht spezialisierten Anwalt in Wiesbaden. Meine Erfahrung zeigt, dass hierdurch gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden können. Gelingt dies jedoch nicht, schaffe ich während der Phase der außergerichtlichen Beratung und Vertretung die Voraussetzungen dafür, dass der spätere Bauprozess erfolgreich für Sie ausgeht.

Legen Sie die Wahrnehmung Ihrer Interessen in sichere Hände: Ihr Anwalt für Baurecht in Wiesbaden und Umgebung:

 ausgezeichnete Expertise
 Erfahrung mit Baurechtsstreitigkeiten
 kompetente Rechtsberatung
 außergerichtliche Vertretung
 umfangreiche Erfahrung mit der Prozessführung
 Entwicklung lösungsorientierter Strategien

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Immobilienrecht: komplexes Rechtsgebiet in kompetenten Händen

Als Rechtsanwalt und Absolvent des Fachanwalt-Lehrgangs für Bau- und Architektenrecht vertrete ich Baufirmen, Bauträger und auch Bauherren in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts und Immobilienrechts. Das komplexe Immobilienrecht bezieht sich auf alle Belange des Bauens, Kaufens und Verkaufens sowie Vermittelns von Immobilien. Vertrauen Sie bei einem Rechtsstreit auf die fachliche Unterstützung eines dafür spezialisierten Anwalts. Ich kann Sie als Anwalt für Baurecht in Wiesbaden umfassend beraten und Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.  

Bauabnahme: die Erklärung von Vorbehalten

Die Bauabnahme ist entscheidend dafür, ob Sie später eine realistische Chance haben, Mängelansprüche zu stellen. Mit Ihrer Unterschrift unter dem Abnahmeprotokoll quittieren Sie, dass das Gebäude mängelfrei übergeben wurde. Bei Mängeln gilt es, im Abnahmeprotokoll Vorbehalte zu erklären. Sollte die Baufirma die Mängel nicht beseitigen, stehe ich Ihnen als Anwalt für Baurecht in Wiesbaden und Umgebung bei der Durchsetzung Ihrer Mängelrechte zur Verfügung. Im Einzelfall kann es außerdem ratsam sein, die Expertise eines Bausachverständigen einzuholen, um Einwände im Bedarfsfall auch sachverständig untermauern zu können. Wenn Sie eine anwaltliche Unterstützung bei der Bauabnahme wünschen, können Sie jederzeit mit mir Kontakt aufnehmen.

Baumängel: Welche Ansprüche haben Bauherren? 

Baumängel zu erkennen, ist für Laien nicht einfach. Wenn die Mängel erst nach Übergabe und Bauabnahme ersichtlich werden, ist es schwierig, Ansprüche gegenüber der Baufirma durchzusetzen. Für die Immobilienbesitzer bedeutet dies oft eine finanzielle Katastrophe. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen, sodass die Mängel auf Kosten der Baufirma beseitigt und eventuell Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.  Profitieren Sie von der Expertise und Erfahrung eines kompetenten Anwalts für Baurecht in Wiesbaden, um sich gegen Baumängel zu wehren und einen finanziellen Schaden abzuwenden. 

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Ihr Anwalt für Baurecht vertritt Sie in Wiesbaden und Umgebung sachgerecht und zielführend:

  • Erstellung, Prüfung & Überarbeitung von BGB- und VOB/B Verträgen
    • Bau- und Werkverträge
    • Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge
    • Bauträgerverträge
    • Architektenverträge
  • Baubegleitende Rechtsberatung / Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus BGB-Werkverträgen, VOB/B-Verträgen und Bauträgerverträgen
    • Mängelansprüche / Gewährleistungsrechte, Gewährleistungsprozesse
    • Werklohnklagen, Durchsetzung von Nachträgen und Ansprüchen auf Vertragsstrafen
    • Ansprüche infolge Bauzeitenverzögerungen & Behinderungen
    • Regressansprüche bei General- und Subunternehmerkonstellationen
  • Sicherheiten
    • Einleitung und Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
    • Garantien, Gewährleistungsbürgschaften und Vertragserfüllungsbürgschaften
    • Bauhandwerkersicherungshypotheken, Bauhandwerkersicherungen
    • Durchsetzung von Honorar- und Werklohnforderungen für Baufirmen, Architekten und Ingenieure
  • Architekten- und Ingenieurrecht
    • Vergütungsrecht, HOAI
    • Abwehr von Ansprüchen aus Architektenhaftung

 

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