Es ist umstritten, ob ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB nur dann zustande kommt, wenn ein Unternehmer auf einen Schlag mit sämtlichen Bauleistungen beauftragt wird oder ob er auch bei einer gewerkeweisen Vergabe vorliegen kann.
Es ist umstritten, ob ein Verbraucherbauvertrag im Sinne des § 650i BGB nur dann zustande kommt, wenn ein Unternehmer auf einen Schlag mit sämtlichen Bauleistungen beauftragt wird oder ob er auch bei einer gewerkeweisen Vergabe vorliegen kann.
Ihr Flug hat Verspätung? Dann holen Sie sich mit unserer Hilfe Ihr Geld zurück: Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu. Erfahren Sie hier alles über Ihre Rechte bei Flugverspätung und wie Sie Ihren Entschädigungsanspruch erfolgreich durchsetzen.
Die Koffer sind gepackt und die Vorfreude auf die geplante Reise ist groß – bis Sie auf dem Informationsmonitor in der Abflughalle am Flughafen entdecken, dass Ihr Flug vorverlegt wurde und bereits ohne Sie abgehoben hat. Was nun?
In Anlehnung an unseren vorhergegangenen Beitrag mit dem Inhalt „Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsverzug des Auftraggebers“ möchten wir heute auf ein verwandtes Thema aufmerksam machen: Immer wieder suchen uns Bauunternehmer auf, die uns schildern, dass bis auf wenige angebliche Mängel die Werkleistung von ihnen erbracht wurde, der Auftraggeber jedoch mit Verweis auf diese Mängel die Abnahme verweigert hat.
Wenn der Auftraggeber nicht zahlt, ist das weit mehr als ärgerlich: Werkunternehmer geraten dadurch regelmäßig in die Bredouille, weil die Liquiditätsplanung beeinträchtigt wird. Erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn ein Auftraggeber sich mit der Abschlags- oder Schlusszahlung Zeit lässt und nicht zahlt.
Schon in unserem letzten Beitrag sind wir auf das Thema nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch eingegangen. Damals mit dem Ergebnis, dass der Grundstückseigentümer, in diesem Fall ein Recyclinghofbetreiber, nicht haften musste.
Trägt Ihr Haus oder Ihre Wohnung wegen Arbeiten am Nachbargrundstück Schäden davon, stellt sich schnell die Frage der Haftung: Haftet der Bauherr oder die ausführende Baufirma? Die gute Nachricht ist: In der Regel haften beide als Gesamtschuldner. Doch wie sieht es aus, wenn bei Arbeiten auf dem Gelände nebenan eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert?
Nach gekündigtem Bauvertrag kann der Auftraggeber im Rahmen der sogenannten Ersatzvornahme einen Drittunternehmer mit der Fertigstellung der Arbeiten oder der Beseitigung der Mängel beauftragen. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob die vom Drittunternehmer verlangten Preise dem gekündigten Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden können.
Grundsätzlich lautet die Antwort auf die Frage: Ja. Auch nach der Kündigung des Bauvertrags bleibt der Unternehmer zur Nachbesserung der erbrachten Leistung berechtigt und verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1987 – VII ZR 251/86; BGH, Urteil vom 21. Dezember 2000 – VII ZR 488/99). Der Auftraggeber darf somit auch nicht etwaige Mängel ohne angemessene Fristsetzung selbst auf Kosten des Unternehmers beseitigen lassen.
Es ist kein Geheimnis: Im Rahmen der Unfallschadenregulierung nehmen Versicherer nur zu gerne Kürzungen vor. Besonders häufig von der Kürzungspraktik betroffen ist die fiktive Abrechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis. Hierbei verweist der Versicherer fast immer auf eine günstigere Referenzwerkstatt. Doch ist dies überhaupt zulässig?
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