Anwalt für Verkehrsrecht in Wiesbaden: Was ist bei einem Unfall zu beachten?

Bei der Anmeldung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung des Unfallgegners verhindert die Unterstützung eines Anwalts, dass die Haftpflichtversicherung Sie mit einer unzureichenden Regulierung Ihres Schadens finanziell schädigt. Bestehen Sie auf Ihr gutes Recht! Als Anwalt für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie im Raum Wiesbaden umfassend bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Es gibt gute Gründe, die Anmeldung von Ansprüchen bei der gegnerischen Unfallversicherung einem versierten Anwalt für Verkehrsrecht (Wiesbaden und Rhein-Main-Region) zu überlassen. Es ist leider gängige Praxis, dass Haftpflichtversicherer im Rahmen des sogenannten Schadensmanagements, dem Geschädigten „schnelle und unproblematische Hilfe“ anbieten. Der gegnerische Versicherer versucht auf diese Weise, den Schaden im eigenen Interesse gering zu halten. So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe.

Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten. Bei einer konstruktiven Rechtsberatung wie ich sie als Anwalt für Verkehrsrecht für meine Mandanten in Wiesbaden und Umgebung anbiete, können häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchgesetzt werden, die von der Versicherung ebenso getragen werden müssen wie die entstandenen Anwaltskosten.

Als Anwalt für Verkehrsrecht übernehme ich in Wiesbaden folgende Aufgaben:

 Rechtsberatung
 Durchsetzung der Schadenspositionen gegenüber der Versicherung
 Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
 Übernahme der gesamten Unfallabwicklung
 Vertretung Ihrer Interessen bei nicht geklärter Schuldfrage
 Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Wer hat bei einem Auffahrunfall Schuld?

Eigentlich scheint die Antwort klar: derjenige, der auffährt. In der Praxis stellt sich dies allerdings nicht immer so eindeutig dar. Hier gibt es Regelfälle und Ausnahmen, die genau abgewogen werden wollen, wenn beispielsweise nach einem Auffahrunfall die Schuld-Frage geklärt werden muss. Als Anwalt für Verkehrsrecht gebe ich meinen Mandanten aus Wiesbaden und Umgebung Orientierung und engagiere mich außergerichtlich und falls erforderlich auch vor Gericht für die Durchsetzung Ihrer Interessen.

Schmerzensgeld & Schadenersatz nach einem Autounfall durchsetzen

Leider führen Autounfälle nicht nur zur Beschädigung der Fahrzeuge, sondern verursachen teilweise schwere Personenschäden. Auch in diesen Fällen kann ich Sie als Anwalt für Verkehrsrecht im Raum Wiesbaden zuverlässig unterstützen. Nach einer Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände berate ich Sie ausführlich und entwickele mit Ihnen eine zielführende Strategie, um Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Autounfall durchzusetzen. Es geht darum, die Schuld des Unfallgegners zu beweisen und darzulegen, welche gesundheitlichen Folgen der Verkehrsunfall für Sie hatte. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie als Betroffene Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld mit Nachdruck geltend machen möchten. 

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Keine Anwaltskosten für die Geschädigten nach einem Unfall mit dem Kraftfahrzeug (Auto, Zweirad, LKW)

Sofern Sie den Unfall mit dem Auto nicht verschuldet haben, kommen auch keine Rechtsanwaltskosten auf Sie zu, da diese die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt. Ist die Haftung für den Unfall noch unklar, so wäre es falsch, gegenüber der gegnerischen Versicherung voreilig Angaben zu machen. Mein Team und ich übernehmen selbstverständlich die gesamte Arbeit der Unfallabwicklung. Dadurch können Sie sicher sein, dass Ihre Rechte in vollem Umfang durchgesetzt werden. Als Anwalt für Verkehrsrecht bin ich für Sie in Wiesbaden und Umgebung Ihr erster Ansprechpartner, wenn Sie in einen Unfall mit einem Kraftfahrzeug (Auto, Zweirad, LKW) verwickelt waren oder als geschädigter Verkehrsteilnehmer Ihre Rechte einfordern möchten. 

Machen Sie Ihre Rechtsansprüche geltend – Geschädigte haben nach einem Unfall die freie Wahl:

  • der Reparaturwerkstatt
  • des Gutachters
  • den Unfallschaden reparieren zu lassen oder auch nicht und stattdessen fiktiv gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung abzurechnen

Zudem besteht ein Anspruch auf einen Mietwagen für die Zeitdauer der Reparatur oder auf Nutzungsausfall. Die Reparatur können Sie dann durchführen lassen, sofern die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges nicht um mehr als 30% übersteigen. Ansonsten steht Ihnen der Wiederbeschaffungswert als Schadensersatzanspruch zu. Sie müssen sich jedoch den Restwert Ihres verunfallten Fahrzeuges anrechnen lassen.

Als Anwalt für Verkehrsrecht berate ich meine Mandanten aus Wiesbaden und Umgebung gerne ausführlich zu Ihrem guten Recht. Ich freue mich auf Ihre Kontaktanfrage zu einem Beratungsgespräch.