Die Koffer sind gepackt und die Vorfreude auf die geplante Reise ist groß – bis Sie auf dem Informationsmonitor in der Abflughalle am Flughafen entdecken, dass Ihr Flug vorverlegt wurde und bereits ohne Sie abgehoben hat. Was nun?

Foto von Anna Shvets

Zugegeben, dass ein Flieger verfrüht abhebt, ist ein Sonderfall. Viel häufiger kommt es leider vor, dass ein Flug Verspätung hat, überbucht ist oder annulliert wird. In all diesen Fällen ist die Rechtslage klar: Ist ein Flug mehr als drei Stunden verspätet, überbucht oder gestrichen, steht Ihnen laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Voraussetzung ist, dass Ihr Flug von einem Flughafen in der EU starten sollte und die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz ebenfalls in der EU hat.

Doch wie sieht es in dem Fall aus, dass Ihr Flugzeug vorverlegt wird?

EuGH stärkt Fluggastrechte

Für den eher ungewöhnlichen Fall, dass eine Flugzeit vorverlegt wird, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in mehreren zusammengefassten Urteilen am 21. Dezember 2021 entschieden, dass ein Flug als annulliert anzusehen ist, wenn die Fluggesellschaft ihn um mehr als eine Stunde nach vorne verlegt und die Airline die Passagiere nicht mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Abflugzeitänderung informiert (Az.: C-146/20, C-188/20, C-196/20 und C-270/20).

Begründung: Eine Vorverlegung könne für die Passagiere genauso wie eine Verspätung zu Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen führen. Es sei den Fluggästen nicht zumutbar, sich unter erheblicher Anstrengung so zu beeilen, dass sie den verfrühten Flug noch bekommen. Stattdessen können Fluggäste auch im Fall einer Vorverlegung des Fluges Entschädigung verlangen – je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro.

Übrigens: Eine etwaige Ausgleichszahlung kann von der Fluggesellschaft nicht mit der Begründung um die Hälfte gekürzt werden, dass sie Ihnen eine anderweitige Beförderung angeboten habe, mit der Sie Ihr Endziel ohne Verspätung hätten erreichen können.

Entschädigungsanspruch geltend machen

Wurde auch Ihr Flug vorverlegt, gestrichen oder hat Verspätung? Als Fluggast haben Sie Rechte, von denen Sie in einem solchen Fall unbedingt Gebrauch machen sollten. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei für Reiserecht und wir prüfen für Sie Ihre Möglichkeiten. Wir sind für Sie da, vertreten Ihre Interessen und stärken Ihre Position gegenüber Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Co.