Wenn Sie mit Ihrem Auto unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten sind, kommt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung für den Ihnen entstandenen Schaden auf. Doch wie verhält es sich, wenn Sie das Fahrzeug leasen oder finanzieren und Ihnen der Wagen auf dem Papier gar nicht gehört?

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Einen Anspruch auf Schadensersatz hat nur der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs. Das Problem, wenn Sie ein Auto leasen oder finanzieren, ist jedoch, dass Sie lediglich der Fahrzeughalter sind. Das Auto bleibt vorerst Eigentum des Leasing- beziehungsweise Kreditgebers, sprich der Bank. Somit steht es Ihnen gar nicht zu, einen Schadensersatzanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers geltend zu machen.

Sehr wohl sind Sie jedoch verpflichtet, die Bank über den unfallbedingten Schaden am Fahrzeug zu informieren und die Höhe zu belegen, sodass diese von ihrem Recht auf Schadensersatz Gebrauch machen kann. Die Bank hat ein starkes Interesse daran, dass ihr Eigentum gesichert ist und nach einem Unfall wieder fachgerecht repariert wird. Aus diesem Grund erteilt die Bank in der Regel gegenüber der gegnerischen Versicherung die Freigabe, dass die Kosten für die Reparatur nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung an die Werkstatt ausgezahlt werden dürfen.

Sie sind nicht an einer Reparatur interessiert?

Wenn Sie den Schaden nun lieber fiktiv abrechnen möchten, bedarf dies der Zustimmung durch die Bank. Allerdings erlaubt diese nur in seltenen Fällen die Auszahlung der Netto-Reparaturkosten an den Leasing- oder Kreditnehmer. Zu groß ist das Risiko, auf dem Schaden sitzen zu bleiben, wenn beispielsweise die Leasingzeit abgelaufen und das im Wert geminderte oder vollkommen wertlose Fahrzeug wieder zurück im Besitz der Bank ist.

Mehr Glück könnten Sie im Falle einer Autofinanzierung haben, insbesondere wenn die restliche Kreditsumme überschaubar ist und das Fahrzeug schon bald den Eigentümer wechselt. Dann haben Sie oft die Möglichkeit, mit der Bank zu vereinbaren, die Schadenersatzsumme als Sonderzahlung auf den Kredit zu akzeptieren und mit der restlichen Kreditsumme zu verrechnen. Oder Sie entscheiden sich, die Kreditsumme vollständig zu begleichen. Das Eigentum an dem Fahrzeug geht anschließend auf Sie über und damit auch der Schadensersatzanspruch.

Welche Möglichkeiten haben Sie als Kreditnehmer?

  • Konkrete Abrechnung – Reparatur
  • Fiktive Abrechnung – Kreditminderung
  • Zahlung der restlichen Kreditsumme

Lassen Sie sich mit der Schadenregulierung helfen

Sind auch Sie mit einem Fahrzeug, das Sie leasen oder finanzieren, in einen Verkehrsunfall verwickelt worden? Gerne nehmen wir uns der Sache an und gehen mit Ihnen gemeinsam Ihre Handlungsalternativen durch. Es ist immer gut, seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen. Nur so können Sie die wirklich beste Entscheidung treffen und für Ihre Interessen einstehen. Sprechen Sie noch heute mit unserem Anwalt für Verkehrsrecht.