Kostenvorschuss für Selbstvornahme

Bei einem BGB-Bauvertrag steht dem Bauherrn als Besteller das Recht einer Selbstvornahme zu (§ 637 BGB). Für die Aufwendungen, die zur Beseitigung des Mangels erforderlich sind, kann der Besteller einen Kostenvorschuss verlangen. Um den Vorschussanspruch geltend machen zu können, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

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Funktionaler Mangelbegriff: Mängelhaftung bei unzureichender Vorleistung eines Dritten

Mängel sind Ausgangspunkt vieler juristischer Streitfragen und Klagen. Auch beim Werkvertrag haben Besteller und Unternehmer bestimmte Rechte sowie Pflichten, wenn sich herausstellt, dass ein Werk bei Gefahrübergang mangelhaft war. Besonders der sogenannte funktionale Mangelbegriff ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen.

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Totalschaden konkret abrechnen: Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallpauschale?

Nach einem Autounfall führt der Weg meist in die Werkstatt. Doch bei einem wirtschaftlichen Totalschaden lohnt sich eine Reparatur rein rechnerisch nicht mehr. Entscheidet sich der Geschädigte dafür, zum Ersatz ein kostenintensiveres Neufahrzeug zu kaufen, kann er den Kaufpreis bis zur Höhe des zur Wiederherstellung erforderlichen Brutto-Wiederbeschaffungsaufwandes im Wege der konkreten Abrechnung ersetzt verlangen […]

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Aktuelles

Auch Handwerker kann Erstattung der Baukosten nach Kaufrecht verlangen.  Mit Einführung des Bauvertragsrecht zum 01.01.2018 ergeben sich auch Änderungen im Kaufrecht. Künftig hat nicht nur ein Verbraucher, sondern jeder Käufer einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Erstattung mangelbedingter Baukosten als Annex zum Nacherfüllungsanspruch (§ 439 Abs. 3 BGB n.F.). Von dieser Erweiterung des Kreises der Berechtigten sollen […]

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