Trägt Ihr Haus oder Ihre Wohnung wegen Arbeiten am Nachbargrundstück Schäden davon, stellt sich schnell die Frage der Haftung: Haftet der Bauherr oder die ausführende Baufirma? Die gute Nachricht ist: In der Regel haften beide als Gesamtschuldner. Doch wie sieht es aus, wenn bei Arbeiten auf dem Gelände nebenan eine Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg explodiert?
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