Es ist kein Geheimnis: Im Rahmen der Unfallschadenregulierung nehmen Versicherer nur zu gerne Kürzungen vor. Besonders häufig von der Kürzungspraktik betroffen ist die fiktive Abrechnung oder Abrechnung auf Gutachtenbasis. Hierbei verweist der Versicherer fast immer auf eine günstigere Referenzwerkstatt. Doch ist dies überhaupt zulässig?
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