Ihr Flug hat Verspätung? Dann holen Sie sich mit unserer Hilfe Ihr Geld zurück: Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu. Erfahren Sie hier alles über Ihre Rechte bei Flugverspätung und wie Sie Ihren Entschädigungsanspruch erfolgreich durchsetzen.
Grundsätzlich gilt: Hat Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung, haben Sie einen Anspruch auf die Zahlung einer pauschalen Entschädigung (EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004). Die exakte Höhe der Entschädigung ist dabei abhängig von der Flugstrecke. Bei einem verspäteten Kurzstreckenflug bis 1.500 Kilometer stehen Ihnen 250 Euro zu. Bei einem Mittelstreckenflug über eine Distanz von 1.500 bis 3.500 Kilometer beläuft sich Ihr Entschädigungsanspruch auf 400 Euro. Kommt es bei einem Langstreckenflug ab 3.500 Kilometern zu erheblichen Verzögerungen, erhalten Sie 600 Euro ausgezahlt.
Wichtige Voraussetzung: Der verspätete Flug muss innerhalb der Europäischen Union (EU) starten oder ein EU-Land zum Ziel haben und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.
So berechnet sich die Höhe der Entschädigung:
Kurzstrecke: Flüge bis 1.500 Kilometer 250 Euro
Mittelstrecke: Flüge von 1.500 bis 3.500 Kilometern 400 Euro
Langstrecke: Flüge ab 3.500 Kilometern 600 Euro
Übrigens: Nicht nur bei einer Flugverspätung steht Ihnen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Entschädigung zu. Auch wenn Ihr Flug verfrüht abhebt, überbucht ist oder annulliert wird, sollten Sie umgehend handeln und Ihre Ansprüche prüfen lassen – es lohnt sich!
Diese hilfreiche Checkliste verrät Ihnen, wie Sie richtig auf eine Verspätung, Vorverlegung, Überbuchung oder Annullierung Ihres Fluges reagieren.
Entschädigung von Airline fordern
Ihr Flug erfüllt alle oben genannten Voraussetzungen? Dann nutzen Sie unser kostenloses Musterschreiben, um Ihren Entschädigungsanspruch gegenüber der ausführenden Airline geltend zu machen.
Gerne helfen wir Ihnen auch dabei, Ihre Fluggastrechte erfolgreich durchzusetzen. Aus Erfahrung wissen wir leider nur zu gut, dass sich Airlines häufig quer stellen und die Ausgleichszahlung zunächst verweigern. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Streik, Naturkatastrophen und politische Unruhen die Verspätung verursacht haben. Das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands muss in diesen Fällen allerdings nachgewiesen werden.
Um langwierige Streitigkeiten mit der Airline zu vermeiden, wenden Sie sich direkt an uns. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte. Die Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt für Reiserecht genügt oft schon, um die Fluggesellschaft zu einer zügigen Zahlung zu bewegen.
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