Wer einen Flug bei der Lufthansa gebucht hat, dessen Flugzeit sich verschiebt, und in der entsprechenden Info-Mail auf den Button für eine Erstattung klickt, ist im Zweifelsfall nicht nur in eine teure Stornofalle getappt, sondern hat auch seinen Flug storniert. Wie die Gerichte dies bewerten, lesen Sie hier.
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