Einmal mehr ist der funktionale Mangelbegriff beziehungsweise die Frage der Garantiehaftung Ausgangspunkt eines Rechtsstreits vor Gericht. Diesmal hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein einen Fall verhandelt, in dem es um zwei undichte Biogasanlagenbehälter und die Erstattung der Kosten für die Mängelbeseitigung ging.
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