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Unabhängig davon, ob Ihr Flug sich verspätet, vorverlegt oder annulliert wurde – gemäß der Europäischen Fluggastrecht-Verordnung Nummer 261/2004 steht Ihnen eine Entschädigungszahlung zu. Gerne helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung und stärken Ihnen den Rücken gegenüber der der ausführenden Fluggesellschaft. Nutzen Sie hierzu unsere kostenlosen Downloads.

Weil sich Airlines bei der Zahlung von Entschädigungen immer wieder quer stellen und diese weigern, ist es wichtig, schon am Flughafen clever vorzugehen und Informationen sowie Nachweise zu sammeln. Werfen Sie einen Blick in unsere Checkliste, wenn Sie mehr über die richtige Vorgehensweise bei einer Verspätung, Vorverlegung, Überbuchung oder Annullierung Ihres Fluges erfahren möchten. Damit die Geltendmachung Ihrer Ansprüche im nächsten Schritt schnell und reibungslos abläuft, erhalten Sie von uns außerdem ein praktisches Musterschreiben, welches Sie downloaden, ausfüllen und direkt an die Fluggesellschaft schicken können.

Für eine individuelle Beratung setzen Sie sich am besten umgehend über das Kontaktformular mit unserer Kanzlei in Verbindung.

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